Gottesdienst

Moschee bei Kemer/Antalya. Quelle: Peter Kaiser antalya.de_pixelio.de

Die theologische Kernaussage von der Einheit Gottes (Tauhid) spiegelt sich im ersten Teil des islamischen Glaubenszeugnis (Schahada) wider: „Ich bezeuge, dass es keinen (weiteren) Gott gibt außer Gott …“

Der zweite Teil: „… und ich bezeuge, dass Muhammad Gottes Gesandter ist.“ … schließt auch die Anerkennung des Korans als Wort Gottes ein.

Die täglichen fünf rituellen Gebete strukturieren den Tag – gleich kleinen Inseln des Innehaltens – im Zustand ritueller Reinheit und in arabischer Sprache. Auch der Körper wird in das Gebet mit einbezogen, alle Muslime weltweit richten sich dabei gen Mekka.
„Die Öffnende“ (Al-Fatiha) – ist die erste Sure des Korans und fester Bestandteil jedes rituellen Gebets:

Im Namen Gottes, des Erbarmers, des Barmherzigen
Lob sei Gott, dem Herrn der Welten / dem Erbarmer, dem Barmherzigen
dem Herrscher am Tage des Gerichts / Nur Dir dienen wir, und nur zu Dir rufen wir um Hilfe
Führe uns den geraden Weg / den Weg derer, denen Du gnädig bist
nicht derer, denen Du zürnst / und nicht der Irrenden.

Übrigens: Nur für diese fünf Gebete ist eine äußere Norm festgelegt. Darüber hinaus steht es selbstverständlich jedem Muslim frei, zu jedem Zeitpunkt, an jedem Ort, in jeder Form und in jeder beliebigen Sprache das Gespräch mit Gott zu suchen. Wer den Glauben an Gott wirklich verinnerlicht hat, wird ohnehin gar nicht anders können: „Das ständige Denken an Gott ist fürwahr das Größte“ (Koran 29:45)

Das Fasten im Monat Ramadan: Vom Beginn der ersten Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang enthalten Muslime sich u.a. des Essens und Trinkens – eine Zeit des bewussten, freiwilligen Verzichts. Auch eine Zeit der Besinnung, der Selbst-Reflexion und des Hinterfragens von Abhängigkeiten. Dies alles allein aus dem Streben nach Gottes Wohlgefallen.

Die Pflichtabgabe (Zakat) ist eine Steuer, die – je nach wirtschaftlicher Situation – verpflichtend ist für alle Muslime und wird üblicherweise ein Mal im Jahr entrichtet. Sie soll u.a. sozialen Ausgleich sicherstellen.

Da alles Vermögen als eine Art Leihgabe von Gott betrachtet wird, gelten freiwillige, darüber hinausgehende Spenden als besonders erwünscht.

Jeder Muslim soll mindestens einmal im Leben die Pilgerreise nach Mekka unternehmen. Voraussetzung ist natürlich auch hier, dass es ihm gesundheitlich und finanziell möglich ist. Auch andere Verpflichtungen, wie etwa die Versorgung der Familie, dürfen darüber nicht vernachlässigt werden.